Seit dem 2. Februar 2025 gilt eine neue KI-Kompetenzpflicht in der EU: Unternehmen und Behörden, die KI-Systeme einsetzen, müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Haftungsprobleme – und verpasst eine Chance.
Worum geht es?
Artikel 4 der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) ist am 2. Februar 2025 in Kraft getreten und gehört damit zu den ersten unmittelbar geltenden Vorschriften des AI Act. Die Regelung richtet sich an alle Organisationen, die KI-Systeme anbieten oder nutzen – und das schließt bereits die Verwendung von ChatGPT, Copilot oder anderen generativen KI-Tools durch Mitarbeitende ein.
Der Wortlaut ist klar: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, um „nach besten Kräften sicherzustellen“, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Dabei sind die technischen Kenntnisse, die Erfahrung, die Ausbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden, zu berücksichtigen.
Wen betrifft das?
Praktisch jedes Unternehmen und jede Behörde in der EU. Sobald Mitarbeitende KI-basierte Werkzeuge nutzen – sei es zur Textgenerierung, Datenanalyse, Prozessautomatisierung oder Entscheidungsunterstützung – greift die KI-Kompetenzpflicht. Das gilt unabhängig von der Risikoklasse des KI-Systems: Ob Spamfilter oder Hochrisiko-KI, der Kompetenzaufbau ist in jedem Fall gefordert.
Was genau wird verlangt?
Die Verordnung schreibt bewusst kein bestimmtes Schulungsformat vor. Es gibt keine Pflicht zu einer Zertifizierung, keinem vorgeschriebenen Stundenumfang, keinem festgelegten Curriculum. Was die Verordnung verlangt, ist ein nachvollziehbarer, verhältnismäßiger Ansatz:
- Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme werden in der Organisation eingesetzt? Wer nutzt sie in welchem Kontext?
- Kompetenzanalyse: Welche Kenntnisse haben die betreffenden Mitarbeitenden bereits? Wo bestehen Lücken?
- Maßnahmen: Geeignete Schritte zum Kompetenzaufbau – das können Schulungen sein, aber auch interne Richtlinien, Leitfäden oder die Benennung von Multiplikatoren.
- Dokumentation: Obwohl die Verordnung keine explizite Dokumentationspflicht enthält, empfiehlt die Bundesnetzagentur in ihrem Hinweispapier ausdrücklich, getroffene Maßnahmen festzuhalten. Im Haftungsfall kann das entscheidend sein.
Ab wann wird die KI-Kompetenzpflicht durchgesetzt?
Die Verpflichtung selbst gilt seit dem 2. Februar 2025. Die Überwachungs- und Durchsetzungsvorschriften greifen ab dem 2. August 2026 – dann werden die nationalen Marktüberwachungsbehörden aktiv. Deutschland muss bis dahin die entsprechenden nationalen Rechtsvorschriften erlassen haben.
Das bedeutet: Es gibt ein Zeitfenster, aber kein Alibi für Untätigkeit. Die Europäische Kommission hat unmissverständlich klargestellt, dass Organisationen, bei denen ein KI-bedingter Schaden auf mangelnde Schulung zurückzuführen ist, bereits heute mit Haftungskonsequenzen rechnen müssen.
Was das für die Praxis bedeutet
Viele Organisationen unterschätzen, wie breit KI bereits im Einsatz ist. Die Assistentin, die mit ChatGPT Texte formuliert. Der Controller, der Copilot für Excel-Analysen nutzt. Die Personalabteilung, die KI-gestützte Bewerbungssysteme einsetzt. All das fällt unter Artikel 4.
Der pragmatische Weg: Beginnen Sie mit einem KI-Inventar. Erfassen Sie, welche KI-Werkzeuge in Ihrer Organisation genutzt werden, und identifizieren Sie die betroffenen Personengruppen. Darauf aufbauend lässt sich gezielt schulen – nicht jeder braucht dasselbe Wissen. Ein Softwareentwickler benötigt andere KI-Kompetenzen als eine Führungskraft oder eine Sachbearbeiterin.
Wie wir Sie bei der KI-Kompetenzpflicht unterstützen
Unser Seminar „KI professionell nutzen“ vermittelt genau die Kompetenzen, die Artikel 4 fordert: ein fundiertes Verständnis von KI-Systemen, den verantwortungsvollen Umgang mit generativen KI-Tools und das Wissen um Chancen, Risiken und rechtliche Rahmenbedingungen.
Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die KI im beruflichen Alltag einsetzen oder einsetzen werden – und an Organisationen, die ihre Kompetenzpflicht nach dem EU AI Act nachweisbar erfüllen möchten.
Nächste Termine:
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- Mai 2026 – Online (590 €)
- Juni 2026 – Köln (590 €)
- September 2026 – Online (590 €)
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